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    Zwangsmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Ein Blick auf die Neuregelungen des § 1906 BGB und seine Konsequenzen , Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Psychologie - Grenzgebiete und Hilfswissenschaften, Note: 1,3, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, Veranstaltung: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Für Familienangehörige, für Ärzte und Betreuer stellt sich oft die Frage, wann gegen den Willen von Patienten eine Behandlung stattfinden darf und welche Bedeutung dabei der natürliche Wille des Patienten und Patientenverfügungen haben. Rechtlich stellt jede ärztliche Behandlung eine Körperverletzung dar und ist abhängig von der Einwilligung des Patienten. Ausnahmen bilden bisher Notstände, beispielsweise Behandlungen von Bewusstlosen, Unfallopfern und so weiter, sowie Notwehr oder staatliche Genehmigungen (durch Rechtsmittel). In akuten psychiatrischen Erkrankungsphasen stehen oft Schutzrechte den Patientenrechten konträr gegenüber. Um hierbei eine Verletzung oder ein Eingreifen in die Patientenrechte durch die Schutzrechte zu vermeiden, müssen Rechte der Patienten gestärkt werden, klare Anwendungsregeln geschaffen und definierte Grenzen gesetzt werden. Aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist eine Neuregelung des ¿Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen¿ erforderlich geworden, welche am 27.02.2013 in Kraft getreten ist. In dieser Neuregelung wird vom Bundesgesetzgeber geregelt, ¿unter welchen Voraussetzungen eine betreute Person auch gegen ihren Willen ärztlich betreut werden darf.¿ (Ärztekammer Berlin, 2013). Die Rechtsprechung des BGH hatte am 20.06.2012 entschieden, dass es an einer ¿den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangshandlung¿ fehlt (Az.: BGH XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Es wurde hierin befunden, dass der Gesetzgeber zwar befugt sei, eine Zwangshandlung gesetzlich zu regeln, jedoch die derzeitige Regelung nicht ausreichend sei. Mit dieser Rechtsprechung wurde fortan eine auf das bisherige Betreuungsrecht gestützte medizinische Behandlung gegen den Willen des Betroffenen untersagt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. 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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. 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Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. 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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

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    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

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Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. 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Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

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  • Was sind die rechtlichen und ethischen Aspekte der Einwilligung in den Bereichen Medizin, Forschung, Datenschutz und Vertragswesen?

    Die Einwilligung in der Medizin ist rechtlich und ethisch notwendig, um sicherzustellen, dass Patienten über ihre Behandlung informiert sind und freiwillig zustimmen. In der Forschung ist die Einwilligung erforderlich, um sicherzustellen, dass Teilnehmer über die Risiken und Vorteile informiert sind und freiwillig an der Studie teilnehmen. Im Bereich Datenschutz müssen Personen informiert und einverstanden sein, bevor ihre persönlichen Daten gesammelt oder verwendet werden. Im Vertragswesen ist die Einwilligung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Parteien freiwillig und informiert in einen Vertrag eintreten.

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    Die Einwilligung in medizinische Behandlungen, Forschungsstudien, persönliche Daten und Verträge ist ein rechtliches und ethisches Prinzip, das auf dem Recht auf Selbstbestimmung und informierter Entscheidungsfindung basiert. Personen müssen in der Lage sein, freiwillig und ohne Zwang ihre Zustimmung zu geben, nachdem sie angemessen über die Risiken, Vorteile und Alternativen informiert wurden. Die Einwilligung muss auch frei von Täuschung oder Irreführung sein und die Fähigkeit der Person zur Entscheidungsfindung respektieren. Rechtliche und ethische Standards für die Einwilligung variieren je nach Land und können sich auf die Vertraulichkeit, den Datenschutz und die Haftung auswirken.

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